Baugutachter Oldenburg
Markus Clauss
Bausachverständiger und Baugutachter
Charlottenstraße 1226135 Oldenburg
Tel: 04408 999 90 10
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Qualifikation
- Von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäude-Instandsetzung (TÜV)
- Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung,-bewertung und -sanierung (TÜV)
- Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) nach BauStVO
- Gebäudeenergieberater (HWK)
Michael Müller
Bausachverständiger und Baugutachter
Twistringer Weg 227793 Wildeshausen
Tel: 04408 999 90 10
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Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Carsten Stolte
Bausachverständiger und Baugutachter
Schützenweg 9326129 Oldenburg
Tel: 04408 999 90 10
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Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Oldenburg stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Markus Clauss
- Herr Michael Müller
- Herr Carsten Stolte
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Markus Clauss, Herr Michael Müller, Herr Carsten Stolte, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Oldenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Oldenburg kommen bzw. sich nicht in Oldenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Oldenburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Universitätsstadt und auch ehemalige Residenzstadt Oldenburg, liegt in Niedersachen im Zentrum des Oldenburger Landes. Oldenburg hat rund 160.000 Einwohner. Oldenburg ist insgesamt in neun Stadtbezirke, welche sich in 34 Stadtteile unterteilen, gegliedert. Sie gehört seit 2004 zur europäischen Metropolregion Bremen/Oldenburg an. Die nahegelegenen größeren Städte sind Bremen, Wilhelmshaven, Osnabrück, Hamburg, Groningen und Hannover. Die Stadt Bremen liegt östlich von Oldenburg und ist von ihr ca. 45 Kilometer entfernt. Die staatlich anerkannte Universität „Carl von Ossietzky Universität Oldenburg“ mit rund 12.000 Studierenden hat ihren Sitz in der kreisfreien Stadt Oldenburg. Aufgrund der räumlichen Nähe kooperiert die Universität Bremen und die Universität in Oldenburg im Bereich der Forschung und der akademischen Ausbildung. Oldenburg erhielt für das Jahr 2009 durch den Stifterverband für Deutsche Wissenschaft den Titel „Stadt der Wissenschaft“.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Markt 20-
26122 Oldenburg
Bauamt:
Industriestraße 1, Eingang C
26121 Oldenburg
Grundbuchamt:
Amtsgericht Oldenburg
Elisabethstraße
26135 Oldenburg